Rechts- und Inkassodienstleistungen

Grundsätzlich gilt in Deutschland: wer einen Schaden verursacht - ist  zum Ersatz verpflichtet. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Verfolgung von Forderungsansprüchen vom Schuldner zu tragen sind. Der Gläubiger muss diese allerdings vorab oftmals verauslagen.

Wir bieten Ihnen für unsere individuelle Vertragsgestaltung unterschiedliche Risikoübernahmen der anfallenden Kosten an.

Wenn Sie wünschen, übernehmen wir auch das komplette Kostenrisiko für Inkassokosten, Auslagen für Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten und für evtl. entstehende Anwaltskosten. Wir sollten darüber reden.

(Weitere Informationen können Sie bei unseren FAQ erfahren)

 

Schulungen, Seminare, individuelle Rechtsberatung und Schriftverkehr auf Honorarbasis

Der allgemeine Stundensatz für Honorargebühren beträgt 225,00€ zuzüglich ges. MwSt. Bei einfachem Schriftverkehr beträgt der Stundensatz 125,00€ zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Mindesttaktung beträgt 0,5 Stunden. Schulungen und Seminar werden nach Teilnehmerzahl gesondert vereinbart.

                                                                         



                  Zahlen Sie nicht zu viel !